Die Universität Klagenfurt definiert für die an ihr vertretenen Wissenschaften den Begriff Plagiat wie folgt: Plagiat ist die unrechtmäßige Aneignung von geistigem Eigentum oder Erkenntnissen anderer und ihre Verwendung zum eigenen Vorteil.
Die häufigsten Formen des Plagiats in wissenschaftlichen Arbeiten sind:
- Die wörtliche Übernahme einer oder mehrerer Textpassagen ohne entsprechende Quellenangabe (Textplagiat).
- Die Wiedergabe bzw. Paraphrasierung eines Gedankengangs, wobei Wörter und der Satzbau des Originals so verändert werden, dass der Ursprung des Gedankens verwischt wird (Ideenplagiat).
- Die Übersetzung von Ideen und Textpassagen aus einem fremdsprachigen Werk, wiederum ohne Quellenangabe.
- Die Übernahme von Metaphern, Idiomen oder eleganten sprachlichen Schöpfungen ohne Quellenangabe.
- Die Verwendung von Zitaten, die man in einem Werk der Sekundärliteratur angetroffen hat, zur Stützung eines eigenen Arguments, wobei zwar die Zitate selbst dokumentiert werden, nicht aber die verwendete Sekundärliteratur (Zitatsplagiat).
*** Hier KLICKEN: Das BUCH dazu! *** Debora Weber-Wulff hat 2011 in einer Untersuchung gezeigt, dass selbst die besten Computerprogramme zur Plagiaterkennung nur wenig brauchbar sind. Jedes System wurde mit 42 kurzen Essays getestet, und auch die Benutzerfreundlichkeit der Systeme und die Professionalität der Unternehmen wurden bewertet. Nur fünf Programme erhielten die Bewertung „teilweise nützlich“, die übrigen wurden als „kaum brauchbar“ und „nutzlos“ eingestuf. Viele Programme können nur exakte Kopien finden und auch die besten Systeme sind nur befriedigend in der Effektivität. Die teilweise nützlichen Systeme werden auch dann eingesetzt werden, wenn erste Plagiatsindizien bereits aufgetaucht sind, eine Lehrkraft die Quellen aber nicht rasch per Suchmaschine finden kann, wobei drei bis fünf längere Wörter aus einem verdächtigen Absatz schon genügen, um über eine Suchmaschine die Quellen online zu finden. Plagiatserkennungssysteme sollten nach Meinung von Debora Weber-Wulff nur bei konkretem Verdacht verwendet werden, statt die Studierenden unter Generalverdacht zu stellen. Außerdem sollte der Fokus stärker auf der Aufklärung liegen, denn den Studierenden sollte klargemacht werden, was ein Plagiat ist, warum nicht plagiiert werden darf und wie man richtig arbeitet.
Die Initiative Transparente Wissenschaft ist eine Web-Plattform und beschäftigt sich mit dem oft fragwürdigen Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, insbesondere des Plagiarismus und der Datenfälschung, in Österreich. Sie möchte zudem über Österreich hinaus eine internationale Debatte über die Nutzung kollaborativer Web-Plattformen bei der Behandlung von Fragen möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens stimulieren (Stichwort „Wikileaks für die Wissenschaft“).
Link: http://de.antiplagaustria.wikia.com/wiki/Initiative_Transparente_Wissenschaft_Wiki (11-03-12)
Die Erklärung als rechtliche Absicherung
Durch die rasante Verbreitung des Internet und die damit vereinfachte Beschaffung von Fachtexten oder ganzen Hausarbeiten werden in den letzten Jahren von den Lehrenden an Universitäten und Fachhochschulen vermehrt Hausarbeiten abgegeben, die zum Teil aus anderen Haus- oder Seminararbeiten kopiert oder sogar komplett übernommen wurden. Um StudenteInnen für solche Täuschungsversuche zu sensibilisieren, verlangen immer mehr Universitäten und Fachhochschulen die Abgabe einer Erklärung, in der die StudentInnen versichern müssen, die Arbeit eigenständig verfasst zu haben. Darüber hinaus sollte jeder Studentin und jedem Studenten klar sein, dass Abschreiben einen Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens darstellt und auch Diebstahl des geistigen Eigentums Anderer darstellt. Kann der Lehrveranstaltungsleiter nachweisen, dass einzelne Bestandteile der Hausarbeit aus anderen Werken ohne Quellenangabe abgeschrieben wurden, drohen aufgrund des Täuschungsversuchs Konsequenzen, die von einer als ungenügend benoteten Hausarbeit bis hin zum Ausschluss von der Bildungseinrichtung reichen können. Dies gilt vor allem dann, wenn man eine solche Erklärung abgegeben hat.
Siehe dazu auch: Hinweise zum wissenschaftlichen Schreiben
Quellen
http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/843.htm (07-01-02)
http://www.uni-hannover.de/imperia/md/content/pruefungsamt/formulare/magister/02_plagiat.pdf (07-01-02)
http://www.tripple.net/contator/webwizard/news.asp?nnr=48853 (11-01-15)
Impressum ::: Datenschutzerklärung ::: Nachricht ::: © Werner Stangl ::: Psychologische Neuigkeiten für Pädagogen :::
Sehr geehrter Herr Dr. Stangl, ich gebe zu, dass mich dieses Thema dazu verleitet, meinen Standpunkt vehement zu verteidigen, wobei Sie in dieser Hinsicht auch im Rahmen der Diskussion sehr deutlich wurden. Sollten Sie sich hierdurch beleidigt fühlen, entschuldige ich mich dafür.
Ich entschuldige ebenfalls mich für die Äußerung bezüglich des Arbeitsaufwands und der Komplexität im Vergleich mit den Arbeiten in anderen Fächern.
Wie Sie anhand der Links feststellen konnten, gibt es Plagiatsdefinitionen, die diese Plagiatskategorie nicht benennen und es gibt auch grundsätzlich andere Ansichten hierzu (Vgl. das bei beispielhaft bei (http://www.paed-web.de/belegsystem-einer-wissenschaftlichen-arbeit/) verlinkte Paper und die Entscheidung der Uni Bochum).
So haben wir nun im Wesentlichen zwei verschiedene Meinungen, jeweils gestützt durch andere Institutionen und eigene Erfahrungen, die sich beide nicht in mathematischen Sinn beweisen lassen.
Ich schlage daher vor, dass wir die Differenzen beilegen und die Situation so stehen lassen.
Ich hoffe, dass wir hier zueinander finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Der „Gast“
Es ist naheliegend, aufgrund der Informationen dieser Seite sich die folgenden Informationen einmal anzusehen:
http://www.jku.at/STA/content/e4426/e3297/e3296/e3295/RL_zurSicherungguterwissenschaftlicherPraxis_MTB38_190907_ger.pdf
Dort steht auf Seite 2 geschrieben:
„(…) die unbefugte Verwertung von fremden Werken unter Anmaßung der Autor/inn/enschaft (Plagiat)“
Bei besagtem angeblichen „Zitatsplagiat“ wird nicht die eigene Autorschaft vorgetäuscht, daraus folgt damit keine Stützung dieser Plagiatskategorie durch die oben verlinkten Informationen.
Beispielhaft seien die folgenden Dokumente verlinkt, die alle diese Plagiatskategorie nicht angeben.
https://www1.ethz.ch/iac/intranet/docs/plagiat_doz
http://www3.imperial.ac.uk/library/researchers/studentplagiarism
http://isites.harvard.edu/icb/icb.do?keyword=k70847&pageid=icb.page342054
Abschließend das Urteil der Universität Bochum zu den unbegründeten Vorwürfen gegenüber Herrn Prof. Dr. Lammert:
http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2013/pm00294.html.de
Daraus folgt, Sie mögen zwar der Definition der Universität Klagenfurt zustimmen, dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Definition gültig, oder korrekt ist.
[Der Kommentar wurde auf Grund zu vieler Links von Aksimet als Spam gekennzeichnet und wird nur deshalb freigeschaltet, dass vom anonymen „Gast“ nicht auch noch ein bei diesem Diskussionsstil eventuell zu erwartender Vorwurf der Zensur erhoben werden kann.]
Im Übrigen besteht Ihr Missverständnis darin, dass Sie der irrigen Annahme erliegen, das wissenschaftliche Leistung und damit auch eine plagiatsfähige Leistung in allen Fächern gleich ist. Ein Verhalten, welches man z. B. bei Geisteswissenschaftlern häufiger vorfindet, was jedoch vollständig falsch ist.
Interessanterweise müsste nach Ihrer Sichtweise das Übernehmen eines Zitats und einer Quellenangabe selbst ein Plagiat bleiben, wenn es eigenhändig geprüft wurde, da nämlich in diesem Fall über die Leistung, diese Quelle selbst aufgefunden zu haben „getäuscht“ wurde. Das bestätigt, wie schwammig diese ganze hypothetische Plagiatskategorie ist… Diese Diskussion hat zumindest den Effekt, das zukünftige Leser dieses Artikels den Sinn und die Gültigkeit solcher Definitionen in Frage stellen.
… gibt es keine vorgetäuschte Leistung und keinen Betrug. Q.E.D
Da ich genügend Fachbereiche kenne, die Ihre Ansicht nicht teilen, die oben genannte Definition sowieso keine Rolle, so what…
Da Literaturrecherche in naturwissenschaftlichen Arbeiten nicht als wiss. Leistung angesehen wird und das Nachprüfen auch nicht, gibt es eine vorgetäuschte Leistung und keinen Betrug. Q.E.D.
Sorry, aber da liegt ein grundlegendes Missverständnis vor: bei Plagiaten geht es nicht um Noten oder einen handwerklichen Mangel, sondern Vortäuschen von Leistung und letztlich um Betrug. Und der Betrug wird an jenen begangen, die sich an die Regeln ordentlicher wissenschaftlicher Arbeit halten. Das Argument, dass man selber schuld sei, wenn man nicht nachrechnet, ist in diesem Fall unangebracht. Denn wie soll ein Auftraggeber überprüfen können, ob der Experte ordnungsgemäß gearbeitet hat oder nicht. Dafür vertraut er dem Experten. Und er vertraut seiner Integrität. Ein Plagiat ist eine Verletzung dieser Integrität. Daran ändert auch nichts, dass es ein Versehen war. In den politischen Fällen, die ich zu wenig im Detail kenne, geht es genau um diese Integrität. Nicht, ob ein Naturwissenschaftler sich das Nachrechnen ersparen möchte!
EOD – siehe dazu http://www.paed-web.de/belegsystem-einer-wissenschaftlichen-arbeit/