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Übergang vom Kindergarten in die Grundschule

Sprache lernen im Vorübergehen! Lernposter

Monika Daseking, Marijke Oldenhage, Franz Petermann
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule – eine Bestandsaufnahme

Vom Wandel der Schulfähigkeit
Schulfähigkeit ist ein Begriff welcher sich, in Deutschland, in den letzten Jahren stark verändert hat. Prinzipiell ist ein Wandel vom Selektionsprinzip hin zum Förderprinzip erkennbar. Zuerst einmal betrachtete man ein Kind als schulfähig, wenn es ein bestimmtes Alter erreicht hat. Es wurde angenommen, dass das Kind ab einem gewissen Alter auch einen angemessenen Reifungsgrad erreicht hat. Die Schulfähigkeit des Kindes wurde also ausschließlich durch das Alter determiniert. Tatsächlich besteht zwischen dem Alter eines Kindes und dessen Schulfähigkeit allerdings nur ein schwacher Zusammenhang. Schließlich würde der Begriff durch den Einfluss der Lerntheorie um kognitive Aspekte erweitert. Allerdings geht man auch hierbei davon aus, dass Schulfähigkeit eine alleinige Eigenschaft des Kindes ist. Eine Erweiterung des Begriffes, im Bezug auf die Umweltfaktoren des Kindes (z.B. Unterstützung durch das Elternhaus), bietet erst der ökologisch-systematische Ansatz. Auch beim aktuellen Verständnis von Schulfähigkeit geht man davon aus, dass die Schulfähigkeit des Kindes eine gemeinsame Aufgabe ist. Dabei tragen alle Personen und Institutionen, welche für die Erziehung zuständig sind, Verantwortung. In Deutschland sind das vor allem der Kindergarten, die Grundschule, die Eltern und soziale Einrichtungen (vgl. Dasking, Oldenhage & Petermann 2008, S.85f).
Zeichen unserer Zeit: Flexibilität & Individualisierung
Auch im Bereich des Einschulungsalters wurden in den letzten Jahren neue Strukturen und gesetzliche Grundlagen eingeführt. In Deutschland gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze zur Einschulung. Die Gesetzesinitiativen der letzten Jahre, zielen allerdings alle auf eine Absenkung des Einschulungsalters sowie auf eine Flexibilisierung der Stichtage ab. Bis zum Schuljahr 2004/05 galt jedes Kind als schulpflichtig, welches bis zum 30. Juni des jeweiligen Einschulungsjahres sechs Jahre alt war. Um den individuellen kognitiven Entwicklungen der Kinder Rechnung zu tragen, wurde diese Frist flexibilisiert. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Kinder nun durch die Anmeldung ihrer Eltern schulpflichtig werden können. Weiters wurde auch die Schuleingangsphase reformiert. Ganz nach dem Prinzip der Förderung als gegenüber dem der Selektion, wurden die Zurückstellungen eingeschränkt. Nun werden Kinder nur mehr zurückgestellt, wenn bei ihnen erhebliche gesundheitliche Gründe diagnostiziert werden. Es gibt nun eine Schuleingangsphase in der Grundschule, welche von einem bis zu maximal drei Jahren dauern kann. Somit zeichnet sich wieder das Bild einer zunehmenden Flexibilisierung der Schulstruktur ab. Offensichtlich wurde die Effizienz von individuellen Lernprozessen erkannt. Das Augenmerk liegt auf der Integration in die Schuleingansphase anstatt der Selektion davor. In der flexiblen Grundschulphase können die Kinder ihre Fähigkeiten und Kompetenzen dann individuell entwickeln. Das einzige Kriterium, welches als Vorraussetzung für die Aufnahme in die Schuleingangsphase dient, ist das Beherrschen der deutschen Sprache (vgl. Dasking, Oldenhage & Petermann 2008, S.87ff).
Veränderungen in der Diagnostik
Im Bezug auf die Diagnostik bei der Einschulung haben sich unterschiedle Meinungen gebildet. Es erscheint die Frage ob eine vorschulische Diagnostik überhaupt noch sinnvoll ist. Tatsächlich besteht die Hauptaufgabe der vorschulischen Diagnostik nun nicht mehr darin Schulfähigkeit festzustellen, sondern vielmehr einen eventuellen Förderbedarf zu erkennen. Weiters kann sich auch die vorschulische Diagnostik ökonomischen Überlegungen nicht entziehen: Zum Beispiel erfordern Sprachstandserhebungen, zur Erhebung eines Entwicklungsstandes, differenzierte und umfangreiche Vorüberlegungen vor dem eigentlichen Test. Je genauer ein Test ist, desto umfangreicher und somit teurer wird er. Darum entscheidet man sich häufig für Screening Verfahren (punktuelle Erhebungen). Diese Verfahren erlauben allerdings nur eine Antwort auf das Risiko eher auffällig oder unauffällig (im Bezug auf zukünftige Lernschwierigkeiten) zu sein. Allerdings ist anzumerken, dass die Bundesländer teilweise unterschiedliche Verfahren anwenden. Überhaupt stellt die Sprachstandserhebung mittlerweile einen zentralen Punkt in der Diagnostik bei der Einschulung dar. Schließlich ist sie, durch die Einführung der flexiblen Schuleingangsphase, zum einzigen wichtigen Kriterium für die Schuleingangsphase geworden. In beinahe allen Bundesländern sind solche Sprachstandserhebungen mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Sollten die Kinder über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, so werden sie zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichtet (vgl. Dasking, Oldenhage & Petermann 2008, S.92).
Zukunftsmusik
Es werden auch neue Wege beschritten, um Entwicklungsdefizite bei den Kindern zu entdecken und diese zu behandeln. So gibt es etwa die Möglichkeit einer Entwicklungsdokumentation. Solch eine Dokumentation der Lern- und Entwicklungsfortschritte eines Kindes kann bereits im Kindergarten beginnen. Daraus ergeben sich einige Vorteile. So können z.B. die Eltern genau einsehen welche Fortschritte ihr Kind macht. Weiters dient die Dokumentation im Kindergarten als Anknüpfungspunkt für den Übergang in die Grundschule, und lässt diesen dadurch Reibungsloser verlaufen. Sollte es zu Entwicklungsstörungen kommen, so kann man diese bereits frühzeitig erkennen und behandeln. Vorrausetzung für dieses Verfahren ist die systematische Beobachtung durch geschulte Pädagogen. Ein weiters zukünftiges Projekt wäre die Einführung eines Schulfähigkeitsprofils. Dieses Profil zielt ebenfalls auf die frühkindliche Entwicklung des Kindes ab. Dabei soll vor allem dem Elementarbereich, vorschulische Erziehung und Kindergarten, ein höherer Stellenwert beigemessen werden.
Um die neuen Rahmenbedingungen in der Übergangsphase zu festigen, bedarf es neuer Gesetze und schulischer Standards. So werden durch die Bildungspläne der Bundesländer neue schulform- und schulstufenbezogene Standards erstellt und durch die Gesetze verbindlich gemacht. Im Mittelpunkt dieser Initiativen steht wiederum die Auffassung, dass Schulfähigkeit ein Ganzheitliches Konzept darstellt. Es soll die Zusammenarbeit zwischen den Kindergärten und den Grundschulen gefördert werden. Weiters sollen die Familien einbezogen werde. Trotz aller Bemühungen, wird der erfolgreiche Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, immer noch sehr stark vom Engagement der beteiligten Personen und Institutionen abhängen (vgl. Dasking, Oldenhage & Petermann 2008, S.93ff).

Siehe auch Den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule fördern.



Literatur

Dasking, M., Oldenhage, M. & Petermann, F. (2008). Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Psychologie in Erziehung und Unterricht, 55, 84-99.


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Ein Gedanke zu „Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

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