*** Hier KLICKEN: Das BUCH dazu! *** Alternativschulen können auf eine lange Geschichte zurückblicken, wobei das Internat Summerhill im Zuge der Reformpädagogik im Jahre 1921 in England gegründet worden war. Eine zweite Gründungswelle gab es im Zuge der Studentenbewegung in den 1970er Jahren, als auch in Berlin einige Alternativschulen gegründet wurden. Die jüngste Gründungswelle etwa seit Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts kann auf eine Krise im staatlichen Bildungssystem zurückgeführt werden. Freie Alternativschulen, die in der angloamerikanischen Diskussion auch democratic schools genannt werden, haben viele verschiedene konzeptionelle Ausrichtungen, die oftmals individuell weiterentwickelt wurden. Was sie jedoch konzeptionell verbindet, ist der kindzentrierter Zugang zu Bildung, die geteilte Entscheidungsfindung, die Öffnung der Schule hin zur Gemeinschaft und gleichberechtigte Lehrer-Schüler-Beziehungen. Kinder können in solchen Schulen selbstständig und selbstregulierend ihre Realität erkunden und möglichst ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechend leben. Einschränkungen werden dabei nicht von Erwachsenen autoritär auferlegt, sondern sind nur nach gemeinsamem Aushandeln auf gleichberechtigter Ebene und durch Verzicht von Strafe möglich.
Nach Schimpke (2007, S.15) wird eine Beziehung zwischen einem Elternteil und einem Kind dann als gleichberechtigt verstanden, wenn beide Partner grundsätzlich nach denselben Spielregeln miteinander umgehen, die in einer engen Beziehungen zwischen Erwachsenen üblich sind. Folgende Regeln (oder Normen) gehören dazu:
- Selbstbestimmung eigener Angelegenheiten. Entscheidungen, die nur für eine Person (sei es das Kind oder der Elternteil) und für niemanden sonst Konsequenzen haben und die dieser Partner selbst treffen möchte, stehen auch diesem Partner zu.
- Mitbestimmung gemeinsamer Angelegenheiten. Entscheidungen, die für mehrere Personen Konsequenzen haben, werden auch von diesen Personen gemeinsam getroffen, soweit sie sich an diesem Prozess beteiligen möchten.
- Gleichwertigkeit der Bedürfnisse. Im Prozess der Entscheidung über solche gemeinsamen Angelegenheiten wird Bedürfnissen nicht bereits deshalb mehr oder weniger Bedeutung beigemessen, weil sie beim Kind oder beim Elternteil liegen. Alle Bedürfnisse sind grundsätzlich gleich wichtig, egal, wer sie hat.
- Vertrauensvorschuss. Beide Partner unterstellen dem anderen ein Interesse an einer befriedigenden Beziehung. Entsprechend gehen sie davon aus, dass er/sie die Absicht hat, die Bedürfnisse des Gegenübers angemessen zu berücksichtigen und sich kooperativ zu verhalten. Man begegnet sich mit diesem quasi positiven Vorurteil, das erst bei gegenteiligen Erfahrungen themenspezifisch, und meist auch nur zeitweise, außer Kraft gesetzt wird.
Siehe dazu auch Reformpädagogik und Alternativschulen
Literatur
Borchert, Manfred & Maas, Michael (Hrsg.) (1998). Freie Alternativschulen – Die Zukunft der Schule hat schon begonnen. Bad Heilbrunn/Obb.: Klinkhardt-Verlag
chimpke, Patrick (2007). Gleichberechtigte Eltern-Kind-Beziehungen: Ein Sekundär-Review zu den Effekten. VDM Verlag Müller.
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