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Misshandelte Kinder: Behörden praktizieren mehr Elternrecht als Kinderrecht

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Jugendbehörden tendieren in aller Regel dazu, Kinder und Jugendliche möglichst bei ihren leiblichen Eltern zu belassen – auch wenn klare Hinweise auf Vernachlässigung oder Misshandlung bestehen. „Dies führt oft zu dem Ergebnis, dass ein Kind erst dann aus der Familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze Leben prägender Schaden entstanden ist“, diagnostizieren Dres. Monika Nienstedt und Arnim Westermann, Psychotherapeuten in Münster (Westf.).
In einer aktuellen Studie resumieren sie: „Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zeigen bei allen Unterschieden im Detail die Bedeutung einer kompetenten Bemutterung in den ersten Lebensjahren und die weitreichenden Folgen, wenn ein Kind ein nicht angenommenes Kind ist. Aber diese Erkenntnisse scheinen keine Rolle zu spielen, wenn Kinder aufgrund der Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe oder aufgrund von psychologischen Gutachten und richterlichen Entscheidungen so lange bei erziehungsunfähigen Eltern bleiben, bis ein unübersehbarer, kaum wieder gut zu machender Schaden entstanden ist.“
Das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz ist nach Auffassung der Autoren von einem pädagogischen Optimismus mit „Größen- und Allmachtsphantasien“ geprägt. Dieses Syndrom „dominiert die Sozialarbeit, die auch noch bei erziehungsunfähigen, misshandelnden Eltern Kinderschutz unbeirrt durch Hilfe für die Eltern zu verwirklichen versucht und dabei das Kind aus dem Blick verliert.“ Das Kinder- und Jugendhilfe- Gesetz wirkt in der Realität als Eltern-Hilfe-Gesetz.
„Die Verleugnung der Kindesmisshandlung ist nach wie vor alltäglich und gewöhnlich“, registrieren die Autoren. Im Zweifel glauben zuständige Sozialarbeiter und Richter häufig mehr den Eltern als den Opfern und lassen die Kinder damit im Stich.
Monika Nienstedt, Arnim Westermann: Zur Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen in Pflegefamilien. In




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